Anzahl zur Ausreise aufgeforderter Drittstaatsangehörige in der EU bis 2023
Im Jahr 2023 besaßen in der Europäischen Union (EU-27) rund 484.160 Drittstaatsangehörige kein Aufenthaltsrecht und wurden zur Ausreise aufgefordert und sind von Abschiebung bedroht. Die Statistik zeigt die Anzahl der von EU-Mitgliedstaaten zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) im Zeitraum von 2008 bis 2023.
Was sind Drittstaatsangehörige
Drittstaatsangehörige im Sinne des Asyl- und Ausländerrechts der Europäischen Union sind Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates sind. Die Daten umfassen nicht Drittstaatsangehörige, die von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat überstellt werden sollen (sogenanntes "Dublin-Verfahren"). Jede Person wird im Referenzzeitraum nur ein Mal gezählt.